Wissen für Gründer/innen

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Richtige Rechnungen stellen

Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kund:innen korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferant:innen den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).

Die Bestandteile einer Rechnung hängen auch von der Rechnungssumme ab.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis max. € 400 (inkl. USt) genügen folgende Angaben:

  • Ihr Firmenname (lt. Firmenbuch) und Anschrift
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
  • Lieferdatum bzw Leistungsdatum
  • Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

Bei Rechnungen mit einer Rechnungssumme über € 400 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des:r Kund:in
  • Entgelt (netto und brutto)
  • Getrennter Umsatzsteuerausweis und Angabe des Steuersatzes bzw. der Steuerbefreiung
  • sofern vorhanden: Ihre Umsatzsteueridentifikations-Nummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Bei Rechnungen über € 10.000 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:

  • Umsatzsteueridentifikations-Nummer des:r Empfängers:in

Achtung: Seit 2014 dürfen Rechnungen an den Bund nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Ihr:e Steuerberater:in weiß mehr dazu und kann Sie dabei auch unterstützen.

Wenn kein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung erfolgt, so muss dies begründet werden. Beispielsweise mit der Zusatzangabe: „Hinweis: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer:in gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG.“

Fast alles ist in der Gewerbeordnung geregelt

Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden.

zum Tipp

Nicht nur der Gewinn wird versteuert

Selbständige und Unternehmen sind in einem engmaschigen Netz aus Steuern, Abgaben und Gebühren tätig

zum Tipp

Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert

zum Tipp