Wissen für Gründer/innen

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Was, wann, wie, an wen zahlen

Steuern, Abgaben und Erklärungspflichten gibt es viele und ebenso viele Termine, die es einzuhalten gilt. Die Liste ist lang! Ein kleiner Auszug daraus: Lohnsteuer, DB, DZ, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Umsatzsteuer, Pflichtversicherung SVS, ÖGK-Beiträge, Kapitalertragsteuer Forderungswertpapiere (§ 96 Abs. 1 Z 3 EStG), Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, KFZ-Steuer, Werbeabgabe, Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer), Altlastenbeitrag, Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe, Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen und viele andere mehr. Einen ersten Überblick können Sie sich mit unserem Steuerkalender verschaffen.

Welche Steuern und Abgaben für Ihr Geschäft relevant sind, weiß Ihr:e Steuerberater:in. Er:sie unterstützt Sie auch dabei, nicht die Übersicht zu verlieren und nur das zu zahlen, was unbedingt notwendig ist. Er:sie hält Ihren Aufwand an Zeit und Geld in Grenzen und schützt Sie vor Behördenwillkür. Jungunternehmer:innen sind besonders in der Startphase ohnehin ausreichend gefordert. Ihr Tag hat auch nur 24 Stunden. Es muss das Geschäft am Laufen gehalten und Erreichtes weiter ausgebaut werden. Die Kund:innen wollen besonders gut betreut und die Mitarbeiter:innen motiviert werden, Verträge unterzeichnet und Rechnungen geschrieben werden. Das sind nur einige Aufgaben, die Sie als Gründer:in zu erledigen haben. Dann ist es gut, wenn man Tätigkeiten, die nicht zwingend selbst erledigt werden müssen, auslagern kann. Durch Beiziehung des:r Steuerberaters:in können Sie sicher sein, dass Sie keine wichtigen Termine und Abgaben vergessen oder falsch überwiesen wird.

Rechtsform: Auf den Rahmen kommt es an

Nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell.

zum Tipp

Vorsicht: Vorschriften bei Beschäftigung von Dienstnehmer:innen

Arbeitsrecht und Kollektivverträge regeln streng Arbeitszeiten, Öffnungszeiten, Urlaubsansprüche, Entgelthöhe, Reisekosten-Ersatz, diverse Zulagen, Vorschriften zum Schutz der Dienstnehmer:innen etc.

zum Tipp

Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert

zum Tipp