Wissen für Gründer/innen

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Gebührenbefreiung nach NeuFöG

Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.

Durch die Novelle der Gewerbeordnung fallen seit Juli 2017 keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung mehr an. Für weitere Vorgänge können Neugründer:innen von der Gebührenbefreiung durch NeuFöG profitieren und müssen bestimmte Beiträge, z.B. Eintragungsgebühren ins Firmenbuch und Teile von Lohnabgaben für Dienstnehmer:innen, nicht entrichten. Die jeweils zuständige Berufsvertretung berät und stellt die entsprechenden Bestätigungen aus.

Beispiele für sonstige Gebühren und Steuern, die für Unternehmer:innen darüber hinaus noch anfallen können, sind:

  • Kammerumlage
  • Normverbrauchsabgabe
  • KFZ-Steuer
  • Maut
  • AKM-Beitrag
  • Lustbarkeitsabgabe
  • Interessentenbeitrag
  • Tourismusförderungsbeitrag
  • Vergebührung von Mietverträgen, Darlehensverträgen, Kapitalerhöhungen etc.

Der große Plan zum erfolgreichen Business

Bevor Sie starten, erstellen Sie unbedingt einen Businessplan (auch bei kleineren Gründungsprojekten). Das hilft Ihnen sicher enorm.

zum Tipp

Erst Finanzierung sichern, dann starten

Gute Ideen bringen Geld, sie kosten aber auch welches. Vor allem in der Startphase sind angehende Unternehmer:innen mit der Frage der Finanzierung konfrontiert.

zum Tipp

Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert

zum Tipp