Wissen für Gründer/innen

zurück

Richtige Rechnungen stellen

Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kund:innen korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferant:innen den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).

Die Bestandteile einer Rechnung hängen auch von der Rechnungssumme ab.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis max. € 400 (inkl. USt) genügen folgende Angaben:

  • Ihr Firmenname (lt. Firmenbuch) und Anschrift
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
  • Lieferdatum bzw Leistungsdatum
  • Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

Bei Rechnungen mit einer Rechnungssumme über € 400 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des:r Kund:in
  • Entgelt (netto und brutto)
  • Getrennter Umsatzsteuerausweis und Angabe des Steuersatzes bzw. der Steuerbefreiung
  • sofern vorhanden: Ihre Umsatzsteueridentifikations-Nummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Bei Rechnungen über € 10.000 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:

  • Umsatzsteueridentifikations-Nummer des:r Empfängers:in

Achtung: Seit 2014 dürfen Rechnungen an den Bund nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Ihr:e Steuerberater:in weiß mehr dazu und kann Sie dabei auch unterstützen.

Wenn kein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung erfolgt, so muss dies begründet werden. Beispielsweise mit der Zusatzangabe: „Hinweis: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer:in gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG.“

Gebührenbefreiung nach NeuFöG

Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.

zum Tipp

Die 10 Gründer:innen-Gebote

Die 10 Gebote für erfolgreiche Unternehmensgründungen. Viel Erfolg.

zum Tipp

Kostenlose Erstberatung

Wer ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann sich an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden.

zum Tipp