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Richtige Rechnungen stellen
Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kund:innen korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferant:innen den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).
Die Bestandteile einer Rechnung hängen auch von der Rechnungssumme ab.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis max. € 400 (inkl. USt) genügen folgende Angaben:
- Ihr Firmenname (lt. Firmenbuch) und Anschrift
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
- Lieferdatum bzw Leistungsdatum
- Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum
Bei Rechnungen mit einer Rechnungssumme über € 400 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des:r Kund:in
- Entgelt (netto und brutto)
- Getrennter Umsatzsteuerausweis und Angabe des Steuersatzes bzw. der Steuerbefreiung
- sofern vorhanden: Ihre Umsatzsteueridentifikations-Nummer
- Fortlaufende Rechnungsnummer
Bei Rechnungen über € 10.000 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:
- Umsatzsteueridentifikations-Nummer des:r Empfängers:in
Achtung: Seit 2014 dürfen Rechnungen an den Bund nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Ihr:e Steuerberater:in weiß mehr dazu und kann Sie dabei auch unterstützen.
Wenn kein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung erfolgt, so muss dies begründet werden. Beispielsweise mit der Zusatzangabe: „Hinweis: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer:in gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG.“