Wissen für Gründer/innen

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Richtige Rechnungen stellen

Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kund:innen korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferant:innen den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).

Die Bestandteile einer Rechnung hängen auch von der Rechnungssumme ab.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis max. € 400 (inkl. USt) genügen folgende Angaben:

  • Ihr Firmenname (lt. Firmenbuch) und Anschrift
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
  • Lieferdatum bzw Leistungsdatum
  • Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

Bei Rechnungen mit einer Rechnungssumme über € 400 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des:r Kund:in
  • Entgelt (netto und brutto)
  • Getrennter Umsatzsteuerausweis und Angabe des Steuersatzes bzw. der Steuerbefreiung
  • sofern vorhanden: Ihre Umsatzsteueridentifikations-Nummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Bei Rechnungen über € 10.000 (inkl. USt) müssen zusätzlich
folgende Angaben gemacht werden:

  • Umsatzsteueridentifikations-Nummer des:r Empfängers:in

Achtung: Seit 2014 dürfen Rechnungen an den Bund nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Ihr:e Steuerberater:in weiß mehr dazu und kann Sie dabei auch unterstützen.

Wenn kein Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung erfolgt, so muss dies begründet werden. Beispielsweise mit der Zusatzangabe: „Hinweis: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer:in gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG.“

Nicht nur der Gewinn wird versteuert

Selbständige und Unternehmen sind in einem engmaschigen Netz aus Steuern, Abgaben und Gebühren tätig

zum Tipp

Vorsicht: Vorschriften bei Beschäftigung von Dienstnehmer:innen

Arbeitsrecht und Kollektivverträge regeln streng Arbeitszeiten, Öffnungszeiten, Urlaubsansprüche, Entgelthöhe, Reisekosten-Ersatz, diverse Zulagen, Vorschriften zum Schutz der Dienstnehmer:innen etc.

zum Tipp

Die richtige Vorbereitung zählt

Am Anfang steht eine Idee, dann folgt hoffentlich Ihr Erfolg. Damit das auch so kommt, müssen Sie die richtigen Vorbereitungen treffen.

zum Tipp