Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.
zum Tipp
Wer ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann sich an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden.
Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.