Die 10 Gebote für erfolgreiche Unternehmensgründungen. Viel Erfolg.
zum Tipp
Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat.
Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.