Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.
zum Tipp
Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat.
Steuern, Abgaben und Erklärungspflichten gibt es viele und ebenso viele Termine, die es einzuhalten gilt.