Wissen für Gründer/innen

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Gründervideo

Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert

zum Tipp

Der große Plan zum erfolgreichen Business

Bevor Sie starten, erstellen Sie unbedingt einen Businessplan (auch bei kleineren Gründungsprojekten). Das hilft Ihnen sicher enorm.

zum Tipp

Fast alles ist in der Gewerbeordnung geregelt

Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden.

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