Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVA
Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches SozialversicherungsGesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert.
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