Wer ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann sich an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden.
zum Tipp
Gründen ohne Sünden
Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.