Bedenken Sie, dass Sie ein:e Dienstnehmer:in nicht nur das vereinbarte Bruttogehalt kostet. Für Neugründer:innen gibt es aber erfreulicherweise Erleichterungen.
zum Tipp
Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.
Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden.