Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.
zum Tipp
Bedenken Sie, dass Sie ein:e Dienstnehmer:in nicht nur das vereinbarte Bruttogehalt kostet. Für Neugründer:innen gibt es aber erfreulicherweise Erleichterungen.
Nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell.