Wissen für Gründer/innen

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Der große Plan zum erfolgreichen Business

Bevor Sie starten, erstellen Sie unbedingt einen Businessplan (auch bei kleineren Gründungsprojekten). Das hilft Ihnen sicher enorm. Dieser gibt Ihnen nicht nur für die Zukunft die Sicherheit gut geplant zu haben und die Möglichkeit für Soll-Ist-Vergleiche, sondern ist auch die Basis für Förderungen, Beteiligungen Dritter oder Finanzierungszusagen von Banken

Die realistische, stichhaltige und überzeugende Darstellung ihres Projektes beinhaltet im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • Idee/Projektbeschreibung: Darstellung Ihrer Geschäftsidee, Ihres Produktes, Ihrer Dienstleistung
  • USP: Was unterscheidet Sie von anderen Anbieter:innen und garantiert langfristig Ihren Erfolg?
  • Analyse: Markt, Mitbewerber:innen, Kundenpotential (z.B. SWOT-Analyse: Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken)
  • Finanzplanung: Detaillierte Kostenkalkulation und erwartete Umsatzentwicklung
  • Marketingmaßnahmen: Marketingstrategien und Marketingpläne (Produkt-, Preis- bzw. Konditionen- oder Kontrahierungs-, Vertriebs- und Kommunikationspolitik)
  • Organisation: Rechtsform, Unternehmensstruktur und -organisation
  • Team: Informationen zu Ihnen als Unternehmensgründer:in und Ihren Partner:innen (Team, Lebensläufe, Erfahrungen in der Branche, Netzwerke, mögliche Partner etc.)
  • Zeitplan: Detailplanung zumindest für die nächsten 3 Jahre; im Sinne Ihrer Vision auch gerne für einen darüber hinaus gehenden Zeitraum.

Kostenlose Erstberatung

Wer ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann sich an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden.

zum Tipp

Umsatzsteuer vs. Vorsteuer

Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.

zum Tipp

Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert

zum Tipp