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Rechtsform: Auf den Rahmen kommt es an

Nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist grundlegend. Damit stellen Sie heute die Weichen für morgen. Die Rechtsform entscheidet über Ihren Auftritt im Rechtsverkehr, über die sozialversicherungsrechlichen Rahmenbedingungen, über Haftungsfragen und die Bedingungen für eine Beteiligung oder Betriebsübergabe.

Nicht zuletzt ist die Rechtsform auch Teil des ersten Eindrucks, den Sie bei potentiellen Geschäftspartner:innen hinterlassen. Es ist ein großer Unterschied, ob Sie unter dem Titel Einzelunternehmer:in oder GmbH firmieren. Auch das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung mit bedenken. Natürlich ist die Rechtsform im Wege einer Umgründung zu einem späteren Zeitpunkt noch änderbar, dies ist allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Es gibt kein Allgemeinrezept

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine sehr individuelle. Es gibt kein Generalrezept. Viele Aspekte müssen bedacht und abgewogen werden. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Einzelunternehmer:in (mit oder ohne Firmenbucheintragung)
  • Offene Personengesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Stille Gesellschaft
  • GmbH & Co KG
  • GmbH & Stille Gesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft

In den meisten Fällen starten Neugründer:innen als Einzelunternehmer:innen. Mit steigendem Kapitalbedarf, Ausdehnung des Unternehmens oder größer werdenden Haftungsrisiken bieten sich Formen von Personen- und Kapitalgesellschaften an.

Entscheidung mit großer Folgewirkung

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie als Einzelunternehmen, GmbH oder Personengesellschaft firmieren. Nicht nur der finanzielle Aufwand bei der Gründung, sondern auch die laufenden Kosten, die künftige Besteuerung, die Rahmenbedingungen für die Sozialversicherung und die persönliche Haftung der Beteiligten sind abweichend. Hier einige Beispiele:  

Einzelunternehmen:

  • Gründung relativ formlos
  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Pflichtversicherung in der Gewerblichen Sozialversicherung
  • Einkommensteuerpflicht (Progression, d.h. die prozentuelle Höhe der Besteuerung liegt abhängig von der Höhe des Einkommens zwischen 0 % und max. 55 %)

GmbH:

  • Gesellschaftsvertrag (notariatsaktspflichtig) und Eintragung ins Firmenbuch
  • Mindest-Stammkapital € 35.000 (davon mindestens 50 % eingezahlt)
  • Haftet als eigenständige juristische Person und bietet damit den Gesellschafter:innen eine beschränkte persönliche Haftung (bei Verschulden ist aber auch eine ausgedehnte persönliche Haftung möglich, z.B. fahrlässige Krida)
  • Sozialversicherung für mitarbeitende Gesellschafter:innen (Geschäftsführer:innen) mit Erwerbseinkünften
  • Körperschaftsteuerpflicht für Gewinne (25 %; Mindest-Körperschaftsteuer auch in Verlustjahren)
  • Kapitalertragsteuerpflicht für Ausschüttungen (ab 2016 27,5%)

Gründungsprivileg: Bei der GmbH wurde das Mindestkapital ab 1. März 2014 wieder auf 35.000 erhöht (und damit das Ende der „GmbH light“ besiegelt). Gründer:innen dürfen dennoch mit einem Stammkapital von 10.000 Euro gründen (Mindesteinzahlung in diesem Fall 5.000 Euro), müssen aber im Firmenbuch als „Gründungsprivilegierte GmbH“ geführt werden. Zehn Jahre nach Eintragung im Firmenbuch endet die Gründungsprivilegierung. Spätestens dann muss die Hälfte des regulären Stammkapitals (also 17.500 Euro) einbezahlt sein. Das gilt auch für eine bereits bestehende „GmbH light“.

Personengesellschaften (vor allem OG und KG):

  • Unterscheidung in unbeschränkt (OG-Gesellschafter:in, KG-Komplementär:in) und beschränkt haftende Gesellschafter:in (KG-Kommanditist:in)
  • Sozialversicherungspflicht bei Kommanditist:innen abhängig von der Mitarbeit in der Gesellschaft (Möglichkeit der Versicherung nach GSVG, ASVG oder reiner Kapitalbeteiligung ohne Sozialversicherungspflicht; je nach Ausgestaltung)
  • Einkommensteuerpflicht der Gesellschafter:innen (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung)

Eine Pauschalaussage, welche Rechtsform zu welchem Zeitpunkt die richtige und steuerlich optimale für ein Unternehmen ist, lässt sich leider nicht treffen. Diese Entscheidung erfordert immer individuelle Beratung. Ihr:e Steuerberater:in steht Ihnen bei dieser Frage als Expert:in zur Verfügung und berät Sie auch bei Rechtsformänderungen.

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