Wissen für Gründer/innen

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Fast alles ist in der Gewerbeordnung geregelt

Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, überprüfen Sie unbedingt auch, ob Sie Förderungen in Anspruch nehmen können bzw. ob Sie sich bei der Anmeldung Gebühren ersparen können (z.B. Auszug aus dem Gewerberegister).

Die Gewerbeordnung unterscheidet:

  • Freie Gewerbe: Kein Befähigungsnachweis erforderlich
  • Reglementierte Gewerbe: Befähigungsnachweis erforderlich, der von der:dem Gewerbeinhaber:in oder von der:dem gewerberechtlichen Geschäftsführer:in zu erbringen ist. Bei fehlender Eigenberechtigung muss ein:e gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt werden.

Bei Einzelunternehmen muss der:die Inhaber:in den Befähigungsnachweis erbringen oder einen gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in anstellen. Gesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) müssen eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in bestellen, welcher stellvertretend für die Gesellschaft den Befähigungsnachweis erbringen muss.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Ausgenommen von der Gewerbeordnung (und damit von der Gewerbeanmeldung) sind beispielsweise:

  • Freie Berufe (gesondertes Zulassungsverfahren)
  • Neue Selbständige
  • Landwirt:innen und ihre Nebengewerbe
  • Beeidete Sachverständige/Zertifizierungsstellen
  • Heilkunde, Kinderbetreuung etc.

Standortwahl kann Ausschlussgrund sein

Beachten Sie die in der Gewerbeordnung geregelten Ausschlussgründe für den Erwerb einer Gewerbeberechtigung. Dazu zählen auch erforderliche Betriebsanlagengenehmigungen, sowie Bauauflagen und Anrainer:innen-Rechte. Bevor Sie Ihre endgültige Standortentscheidung treffen, informieren Sie sich. Der beste Standort nützt Ihnen nichts, wenn Sie keine Gewerbeberechtigung bzw. Betriebsanlagengenehmigung dafür erhalten.

Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert

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