Wissen für Gründer/innen

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Fast alles ist in der Gewerbeordnung geregelt

Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, überprüfen Sie unbedingt auch, ob Sie Förderungen in Anspruch nehmen können bzw. ob Sie sich bei der Anmeldung Gebühren ersparen können (z.B. Auszug aus dem Gewerberegister).

Die Gewerbeordnung unterscheidet:

  • Freie Gewerbe: Kein Befähigungsnachweis erforderlich
  • Reglementierte Gewerbe: Befähigungsnachweis erforderlich, der von der:dem Gewerbeinhaber:in oder von der:dem gewerberechtlichen Geschäftsführer:in zu erbringen ist. Bei fehlender Eigenberechtigung muss ein:e gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt werden.

Bei Einzelunternehmen muss der:die Inhaber:in den Befähigungsnachweis erbringen oder einen gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in anstellen. Gesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) müssen eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in bestellen, welcher stellvertretend für die Gesellschaft den Befähigungsnachweis erbringen muss.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Ausgenommen von der Gewerbeordnung (und damit von der Gewerbeanmeldung) sind beispielsweise:

  • Freie Berufe (gesondertes Zulassungsverfahren)
  • Neue Selbständige
  • Landwirt:innen und ihre Nebengewerbe
  • Beeidete Sachverständige/Zertifizierungsstellen
  • Heilkunde, Kinderbetreuung etc.

Standortwahl kann Ausschlussgrund sein

Beachten Sie die in der Gewerbeordnung geregelten Ausschlussgründe für den Erwerb einer Gewerbeberechtigung. Dazu zählen auch erforderliche Betriebsanlagengenehmigungen, sowie Bauauflagen und Anrainer:innen-Rechte. Bevor Sie Ihre endgültige Standortentscheidung treffen, informieren Sie sich. Der beste Standort nützt Ihnen nichts, wenn Sie keine Gewerbeberechtigung bzw. Betriebsanlagengenehmigung dafür erhalten.

Gebührenbefreiung nach NeuFöG

Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.

zum Tipp

Umsatzsteuer vs. Vorsteuer

Die Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt.

zum Tipp

Erleichterung für Neugründer:innen bei Lohnabgaben

Bedenken Sie, dass Sie ein:e Dienstnehmer:in nicht nur das vereinbarte Bruttogehalt kostet. Für Neugründer:innen gibt es aber erfreulicherweise Erleichterungen.

zum Tipp