Nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist grundlegend. Damit stellen Sie heute die Weichen für morgen. Die Rechtsform entscheidet über Ihren Auftritt im Rechtsverkehr, über die sozialversicherungsrechlichen Rahmenbedingungen, über Haftungsfragen und die Bedingungen für eine Beteiligung oder Betriebsübergabe.
Nicht zuletzt ist die Rechtsform auch Teil des ersten Eindrucks, den Sie bei potentiellen Geschäftspartner:innen hinterlassen. Es ist ein großer Unterschied, ob Sie unter dem Titel Einzelunternehmer:in oder GmbH firmieren. Auch das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung mit bedenken. Natürlich ist die Rechtsform im Wege einer Umgründung zu einem späteren Zeitpunkt noch änderbar, dies ist allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine sehr individuelle. Es gibt kein Generalrezept. Viele Aspekte müssen bedacht und abgewogen werden. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
In den meisten Fällen starten Neugründer:innen als Einzelunternehmer:innen. Mit steigendem Kapitalbedarf, Ausdehnung des Unternehmens oder größer werdenden Haftungsrisiken bieten sich Formen von Personen- und Kapitalgesellschaften an.
Es macht einen großen Unterschied, ob Sie als Einzelunternehmen, GmbH oder Personengesellschaft firmieren. Nicht nur der finanzielle Aufwand bei der Gründung, sondern auch die laufenden Kosten, die künftige Besteuerung, die Rahmenbedingungen für die Sozialversicherung und die persönliche Haftung der Beteiligten sind abweichend. Hier einige Beispiele:
Gründungsprivileg: Bei der GmbH wurde das Mindestkapital ab 1. März 2014 wieder auf 35.000 erhöht (und damit das Ende der „GmbH light“ besiegelt). Gründer:innen dürfen dennoch mit einem Stammkapital von 10.000 Euro gründen (Mindesteinzahlung in diesem Fall 5.000 Euro), müssen aber im Firmenbuch als „Gründungsprivilegierte GmbH“ geführt werden. Zehn Jahre nach Eintragung im Firmenbuch endet die Gründungsprivilegierung. Spätestens dann muss die Hälfte des regulären Stammkapitals (also 17.500 Euro) einbezahlt sein. Das gilt auch für eine bereits bestehende „GmbH light“.
Eine Pauschalaussage, welche Rechtsform zu welchem Zeitpunkt die richtige und steuerlich optimale für ein Unternehmen ist, lässt sich leider nicht treffen. Diese Entscheidung erfordert immer individuelle Beratung. Ihr:e Steuerberater:in steht Ihnen bei dieser Frage als Expert:in zur Verfügung und berät Sie auch bei Rechtsformänderungen.