Die 10 Gebote für erfolgreiche Unternehmensgründungen. Viel Erfolg.
mehrAm Anfang steht eine Idee, dann folgt hoffentlich Ihr Erfolg. Damit das auch so kommt, müssen Sie die richtigen Vorbereitungen treffen. Bringen Sie Ihre Idee zu Papier, das Für und Wider, die Marktchancen. Überlegen Sie, welche Kund:innen Sie ansprechen möchten und mit welchen Mitbewerber:innen am Markt Sie rechnen müssen. Klären Sie den Finanzierungsbedarf für den besten Unternehmensstandort, die notwendigen Ressourcen und den Bedarf an Mitarbeiter:innen.
mehrBevor Sie starten, erstellen Sie unbedingt einen Businessplan (auch bei kleineren Gründungsprojekten). Das hilft Ihnen sicher enorm. Dieser gibt Ihnen nicht nur für die Zukunft die Sicherheit gut geplant zu haben und die Möglichkeit für Soll-Ist-Vergleiche, sondern ist auch die Basis für Förderungen, Beteiligungen Dritter oder Finanzierungszusagen von Banken.
mehrNicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist grundlegend. Damit stellen Sie heute die Weichen für morgen. Die Rechtsform entscheidet über Ihren Auftritt im Rechtsverkehr, über die sozialversicherungsrechlichen Rahmenbedingungen, über Haftungsfragen und die Bedingungen für eine Beteiligung oder Betriebsübergabe.
mehrBevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, überprüfen Sie unbedingt auch, ob Sie Förderungen in Anspruch nehmen können bzw. ob Sie sich bei der Anmeldung Gebühren ersparen können (z.B. Auszug aus dem Gewerberegister).
mehrGute Ideen bringen Geld, sie kosten aber auch welches. Vor allem in der Startphase sind angehende Unternehmer mit der Frage der Finanzierung konfrontiert. Wenn keine alternativen Finanzierungsformen möglich sind, ist der Gang zur Bank die Regel. Davor sollten Sie sich unbedingt über Förderungen öffentlicher Stellen informieren. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Außerdem gibt es Förderungen auf Bundes- und EU-Ebene. Die Förderlandschaft ändert sich laufend. Informieren Sie sich bei Ihrem:r Steuerberater:in über aktuell verfügbare Förderprogramme.
mehrGewerbetreibende (die Gewerbeanmeldung löst Pflichtversicherung aus), Freiberufler:innen (Achtung, hier gibt es auch Ausnahmen!) und Neue Selbständige (erst bei Überschreiten der Kleinstunternehmergrenzen) sind grundsätzlich bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) kranken-, unfall- und pensionsversichert. Seit 1.1.2009 ist auch der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung möglich.
mehrSelbständige und Unternehmen sind in einem engmaschigen Netz aus Steuern, Abgaben und Gebühren tätig. Diese sind an Bund, Länder und Gemeinden abzuführen, aber auch andere Institutionen lösen Beitragspflicht aus, z.B. die WKO. Die wichtigsten Steuern sind Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, aber auch Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Gebühren belasten das Budget des:r Unternehmer:in. Lassen Sie sich diese umfangreiche Materie unbedingt von Ihrem:r Steuerberater:in näher erklären!
mehrDie Umsatzsteuer wird von dem:der Unternehmer:in an den:die Kund:in verrechnet, eingehoben und monatlich bzw. quartalsweise im Wege der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt erklärt und abgeführt. In der UVA macht der:die Unternehmer:in auch die selbst bezahlten Umsatzsteuerbeträge als sog. Vorsteuer geltend. Die Vorsteuer wird dem:der Unternehmer:in vom Finanzamt gutgeschrieben bzw. von der Umsatzsteuerzahllast in Abzug gebracht.
mehrSteuern, Abgaben und Erklärungspflichten gibt es viele und ebenso viele Termine, die es einzuhalten gilt. Die Liste ist lang! Ein kleiner Auszug daraus: Lohnsteuer, DB, DZ, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Umsatzsteuer, Pflichtversicherung SVS, ÖGK-Beiträge, Kapitalertragsteuer Forderungswertpapiere (§ 96 Abs. 1 Z 3 EStG), Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, KFZ-Steuer, Werbeabgabe, Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer), Altlastenbeitrag, Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe, Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen und viele andere mehr.
mehrBedenken Sie, dass Sie ein:e Dienstnehmer:in nicht nur das vereinbarte Bruttogehalt kostet. Für Neugründer:innen gibt es aber erfreulicherweise Erleichterungen. Besorgen Sie sich dafür bitte einen schriftlichen Nachweis der Neugründung (Auszug aus dem Gewerberegister) und übermitteln Sie diesen an die Lohnverrechnung Ihres:r Steuerberaters:in. Er:sie kümmert sich dann um alles Weitere.
mehrMit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.
mehrVon Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kund:innen korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferant:innen den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).
mehrSie können Ihre Buchhaltung in Eigenregie machen oder diese an Ihre:n Steuerberater:in delegieren. Wenn Sie die Buchhaltung sowie die Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Meldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Intrastat) Ihre:m Steuerberater:in übertragen, besteht Ihre Aufgabe lediglich darin, ihm:ihr bis Mitte des jeweiligen Folgemonats Ihre gesammelten Belege zu übermitteln. Er:sie erledigt sämtliche Meldepflichten für Sie und auf Wunsch überprüft er:sie auch die korrekte Rechnungslegung.
mehrArbeitsrecht und Kollektivverträge regeln streng Arbeitszeiten, Öffnungszeiten, Urlaubsansprüche, Entgelthöhe, Reisekosten-Ersatz, diverse Zulagen, Vorschriften zum Schutz der Dienstnehmer:innen etc. Anlauf- und Informationsstellen für Ihre Mitarbeiter:innen sind Gewerkschaften, Arbeiterkammer und Arbeitsgerichte.
mehrWer ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann sich an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung informieren Sie hier gerne Profis über die ersten Schritte zum eigenen Betrieb. Oft bieten auch Steuerberater:innen in Ihrer Nähe kostenlose Erstberatungen an.
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