Sie können Ihre Buchhaltung in Eigenregie machen oder diese an Ihre:n Steuerberater:in delegieren. Wenn Sie die Buchhaltung sowie die Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Meldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Intrastat) Ihre:m Steuerberater:in übertragen, besteht Ihre Aufgabe lediglich darin, ihm:ihr bis Mitte des jeweiligen Folgemonats Ihre gesammelten Belege zu übermitteln. Er:sie erledigt sämtliche Meldepflichten für Sie und auf Wunsch überprüft er:sie auch die korrekte Rechnungslegung.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen, müssen Sie folgendes beachten.
Ihr Belegsystem sollte:
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Buchhaltung:
Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen zusätzlich über einen Manipulationsschutz verfügen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre (für Belege iZm Grundstücken sogar 12 bzw. 23 Jahre, iZm mit Covid-19-Förderungen zehn Jahre). Daher sollten Sie Belege auf Thermopapier immer zusätzlich kopieren, weil diese sonst ausbleichen und nach sieben Jahren nicht mehr lesbar sind. Sie müssen aber nicht nur die Belege selbst, sondern alle Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen aufbewahren, da es sich dabei um sog. Grundaufzeichnungen handelt.