Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, überprüfen Sie unbedingt auch, ob Sie Förderungen in Anspruch nehmen können bzw. ob Sie sich bei der Anmeldung Gebühren ersparen können (z.B. Auszug aus dem Gewerberegister).
Die Gewerbeordnung unterscheidet:
Bei Einzelunternehmen muss der:die Inhaber:in den Befähigungsnachweis erbringen oder einen gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in anstellen. Gesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) müssen eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in bestellen, welcher stellvertretend für die Gesellschaft den Befähigungsnachweis erbringen muss.
Ausgenommen von der Gewerbeordnung (und damit von der Gewerbeanmeldung) sind beispielsweise:
Beachten Sie die in der Gewerbeordnung geregelten Ausschlussgründe für den Erwerb einer Gewerbeberechtigung. Dazu zählen auch erforderliche Betriebsanlagengenehmigungen, sowie Bauauflagen und Anrainer:innen-Rechte. Bevor Sie Ihre endgültige Standortentscheidung treffen, informieren Sie sich. Der beste Standort nützt Ihnen nichts, wenn Sie keine Gewerbeberechtigung bzw. Betriebsanlagengenehmigung dafür erhalten.